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Brennstoffzellenheizung in Erprobung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Bernd Kasper   
Dienstag, 29. Dezember 2009 um 15:43 Uhr

Die Brennstoffzellenheizung geht in die Erprobungsphase.

E.on-Hanse bietet Kunden eine Installation der Anlage für einen Zeitraum von 2 - 3 Jahren an.
Die Kosten für Aufstellung, Anschluss und Wartung übernimmt in diesem Fall E.on-Hanse.

Um dies Angebot nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen sein:

  • Mindesverbrauch pro Jahr 15.000 kWh/m3
  • Es muss eine Heizungsanlage vorhanden sein
  • Es muss ein Gas- und Stromliefervertrag mit einem Anbieter bestehen
  • Es darf keine Solaranlage vorhanden sein

Da mit der Brennstoffzellenheizung auf Strom erzeugt wird, werden entsprechende Installationen im Haus für eine Einspeisung in das eigene Stromnetz vorgenommen. Was an Strom nicht genutzt wird, kann eingespeist werden und wird vergütet. Der Kunde trägt die Kosten für den Gas- und Stromverbrauch (falls zusätzlicher Strombedarf in Spitzenzeiten erforderlich ist, rechnet der Verbraucher diesen mit seinem Anbieter ab).
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gasverbrauch steigt, da nicht nur Wärme produziert wird, sonderrn auch Strom. Um wieviel dies sein wird, kann keiner sagen. Der Vertrag sieht keinen Gas- oder Stromliefervertrag mit dem Aufsteller vor.

Nach Ablauf der Erprobungsphase, wird die Anlage demontiert und der alte Betriebszustand kostenlos wieder hergestellt.

Welche Leistungen tatsächlich in welchem Umfang völlig kostenlos sind, sollte man auf jedem Fall beim Aufsteller hinterfragen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Mehr Informationen dazu finden sie bei CALLUX




Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 29. Dezember 2009 um 16:06 Uhr
 
Umsatzsteuer für Hauswasseranschlüsse PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Bernd Kasper   
Donnerstag, 10. Dezember 2009 um 18:42 Uhr

Zahlreiche Eigenheimbesitzer haben in den vergangenen Jahren neue Anschlüsse für die Wasserversorgung legen lassen müssen, bzw. Reparaturarbeiten an diesen Anschlüssen vornehmen lassen. Aber auch Vermieter blieben hiervon sicherlich nicht verschont. Diese Arbeiten wurden seitens des Versorgers (E.on oder ein Wasserverband) mit einem Steuersatz von 16 bzw. 19 % belegt.

Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofes Az. V R 61/03 und einem Ergänzungsschreiben des BMF Gz.: IV B8 – S7100/07/10024 dürfen aufgrund einer Rechtsprechung seitens des EUGH Anschlussarbeiten, die der Versorger bzw. ein vom ihm beauftragtes Vertragsunternehmen durchführt, grundsätzlich nur mit einem ermäßigten Steuersatz von
7 % belegt werden, da es sich um „Bestandteile der Belieferung mit Wasser“ handelt. Ergänzend zu dem Urteil des BFH hat das Bundesfinanzministerium (BMF) dem Versorger zwar einen Spielraum für Leistungen vor dem Juli 2009 eingeräumt, weist aber darauf hin, dass Leistungen, die einen bestehenden Anschluss betreffen, von der Rechtsprechung ausgenommen sind. Bestehende Anschlüsse, die z.B. umgelegt oder vom Versorger repariert und gewartet werden müssen oder sollen, unterliegen grundsätzlich gem. Absatz 5  des Schreibens BMF Gz.: IV B8 – S7100/07/10024 einem ermäßigten Steuersatz.

Es sollte daher jeder Hauseigentümer, aber auch Vermieter/Mieter (Nebenkosten) seine Abrechnungen der letzten Jahre einmal prüfen und entsprechend die Differenz(en) beim Versorger/Vermieter geltend machen.

Hierbei sollte man sich auf das o.a. Urteil des BFH bzw. das Schreiben des BMF berufen.

 



Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 10. Dezember 2009 um 18:56 Uhr
 
Neue Heiztechnologie PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Bernd Kasper   
Montag, 16. November 2009 um 18:11 Uhr

Es mag vielleicht für technisch versierte und gut informierte Kreise nicht allzu neu sein, wir denken aber, die Allgemeinheit kennt es noch nicht.

Die Rede ist von der Brennstoffzellenheizung.
Bei diesem Verfahren wird nicht nur Wärme erzeugt, sondern auch Strom, der in das heimische Netz eingespeist wird.

Besonders lukrativ scheint dieses Verfahren bei Häusern älteren Datums zu sein, bei denen nur eine anteilige Dämmung erfolgte und ein erhöhter Bedarf an Wärme besteht. Das Gas wird im Bereich der Brennanlage getrennt und getrennter Nutzung zugeführt.
Eine nähere Information ist
hier nachzulesen.

Das Verfahren befindet sich zurzeit noch im Versuchsstadium, an dem man sich aber versuchen sollte zu beteiligen. Mit einer Marktbreiten Einführung ist ab dem Jahr 2013 zu rechnen. Es gibt zurzeit noch keine Kosteninformationen. Diverse Großunternehmen haben sich an diesem Projekt beteiligt.

Eines dieser Unternehmen ist neben Vaillant auch Baxi-Innnotech.

Wir werden in jedem Fall weiter über die Entwicklung berichten.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 17. November 2009 um 10:55 Uhr
 
Fragen an die Politiker und ihre Antworten zum Thema Energie PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Bernd Kasper   
Montag, 28. September 2009 um 15:11 Uhr
Liebe Mitglieder der InteressenGemeinschaft Energiepreise Lüneburg 

Die Bundestagswahl hatte ich zum Anlass genommen, um die demokratischen Parteien, SPD, CDU, FDP, Bündnis90/Grüne anzuschreiben.  Mit Datum vom 18. August 2009 habe ich auf die Ergebnisse der vom Bundespräsidenten eingesetzten Monopolkommission hingewiesen und neben weiteren Informationen die Frage gestellt, was die Kandidaten bzw. die Parteien unternehmen wollen um den Wettbewerb zu stärken, damit angemessene Preise angeboten werden und welche Ziele man in der kommenden Legislaturperiode dazu erreichen kann.

Bis zum 23.09.2009 lag nur eine Antwort von  Frau Hiltrud Lotze ( SPD ) vor.  Obwohl das Schreiben vom Wahlkampf geprägt war, nennt Frau Lotze ihre Ziele. Sie wollte sich einsetzen für den Atomausstieg, Förderung regenerativer Energien, mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt und eine stärkere Kontrolle der Energiemonopolisten.

Hier mein Schreiben an die Bundestagskandidaten sowie das Antwortschreiben von Frau Lotze.

Der Vorgang zeigt, wie wichtig unsere Bürgerinitiative ist, um die Interessen der Verbraucher gegenüber der Politik und den Monopolisten zu vertreten. Die eine Rückantwort zeigt aber auch, dass die Bürgerinteressen anscheinend nicht ausreichend von Parteien ernst genommen werden und nur austauschbare Schlagworte auf den Plakaten und in Diskussionen Verwendung finden. Da die Energieversorgung eine Grundversorgung der Bürger ist fragt man sich, warum Politiker hier nicht die Interessen der Bürger mehr im Blick haben. Vier Konzerne machen Riesengewinne zu Lasten der Verbraucher. Durch die Verflechtung der Politiker mit diesen Konzernen müsste doch genügend Einfluss vorhanden sein.  

Wir wollen als IGEL weiter beobachten, was die Politiker hinsichtlich der Preissituation auf dem Energiemarkt unternehmen und durch Öffentlichkeitsarbeit immer wieder auf Missstände hinweisen.  

Thomas Wiegand
Sprecher IGEL

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. November 2009 um 11:49 Uhr
 
ACHTUNG Mahnbescheid - ggf. widersprechen!!! PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 31. Dezember 2008 um 07:07 Uhr
Die E.ON Avacon Vertrieb GmbH hat in den letzten Dezembertagen 2008 Mahnbescheide versandt an die Verbraucher, die wohl den Preissteigerungen widersprochen haben. Sie will damit die Verjährung nicht eintreten lassen, die für die Forderungen aus 2005 am 31.12.2008 eingetreten wäre. Wer den Mahnbescheid nicht anerkennt, muß unbedingt innerhalb von 14 Tagen widersprechen, weil sonst die Forderung rechtskräftig wird! Nähere Erläuterungen sind dem Mahnbescheid zu entnehmen. Das Schreiben sollte per Einschreiben/Rückschein nach Uelzen gesandt werden oder ggf. ist ein Rechtsanwalt damit zu beauftragen. Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wurde, muß die E.ON Avacon Klage erheben. Bis dahin ist Zeit, entsprechende Maßnahmen zu treffen.
 
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